#AGB´S

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG



1 GELTUNGSBEREICH


1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern und Betten zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hostel-, Hotelvertrag.


1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Betten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hostels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.


1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


1.4 Kunden die Hotelleistungen gebucht haben, sind nachfolgend als „Einzelreisende“ oder „Reisegruppen“ (gemeinsam auch „Gäste“) bezeichnet. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 11 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.



2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG


2.1 Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmer- oder Bettbuchung in Textform zu bestätigen.


2.2 Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG


3.1 Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- oder Bettüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hostel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hostel verauslagt werden.


3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Tourismusabgabe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.4 Das Hostel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Betten, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer bzw. Betten und/oder für die sonstigen Leistungen des Hostels angemessen erhöht.


3.5 Rechnungen des Hostels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.


3.6 Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hostel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.8 Das Hostel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.


3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder verrechnen.


3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.


4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOSTELS (NO SHOW)


4.1 Für Einzelreisende:


4.1.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hostel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.


4.1.2 Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen.


4.1.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hostel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hostel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hostel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hostel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


4.1.4 Für Einzelreisende ist die Stornierung bis 48 h vor geplanter Anreise kostenfrei. Danach beträgt die Gebühr gemäß Ziffer 4.1.3 mindestens 90 % des Gesamtbetrages.


4.2 Für Reisegruppen:


4.2.1 Sofern im Vertrag nicht ein abweichendes Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, kein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hostel der Vertragsaufhebung nicht ausdrücklich zustimmt, ist ein Rücktritt nur nach Maßgabe der folgenden Konditionen möglich. Die Vereinbarung eines abweichenden Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.


4.2.2 Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag für Reisegruppen gemäß Ziffer 1.4 zurückzutreten.

Für diesen Fall wird eine Stornierungsgebühr erhoben. Sie beträgt für Gruppen (ab 11 Personen) 

- innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn 40 % des Gesamtbetrages

- innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn 60 % des Gesamtbetrages

- innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Gesamtbetrages.


6.2.3 Das Rücktrittsrecht kann nur einmal ausgeübt werden. Bei der Berechnung der Frist wird der Anreisetag nicht mitgerechnet.


6.2.4 Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dies nicht bis zum vereinbarten Termin ausübt.


6.2.5 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder in einem größeren als dem vertraglich zugelassenen Umfang, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hostel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hostel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hostel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer und Betten nicht anderweitig vermietet, so kann das Hostel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.



5 RÜCKTRITT DES HOTELS


5.1 Für Einzelreisende:


5.1.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.


5.1.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.1.3 Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer, Betten oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungs-fähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

 - das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.


5.1.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


5.2 Für Reisegruppen:


7.2.1 Sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Betten vorliegen und soweit der Kunde auf Rückfrage des Hostels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


7.2.2 Innerhalb der in Ziffer 4.2.2 genannten Fristen ist auch das Hostel berechtigt, im selben Umfang wie der Kunde kostenfrei vom Vertrag teilweise zurückzutreten, wenn auch hier der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


7.2.3 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


7.2.4 Dem Hostel steht ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass sich die Anzahl der als Reisegruppe eingebuchten Gäste auf weniger als 11 reduziert (Verlust des Gruppenstatus gemäß Ziffer 1.4).


7.2.5 Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.


6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE


6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Betten dem Hostel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisver- zeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hostel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7 HAFTUNG DES HOTELS


7.1 Das Hostel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hostels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


7.2 Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostel. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. 


7.3 Weckaufträge werden vom Hostel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hostel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hostel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 3.


 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.


8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstrei- tigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Standort des Hostels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort des Hotels.


8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hostel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hostel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

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